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Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe: Wer bekommt staatliche Unterstützung für den Anwalt?

Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe: Wer bekommt staatliche Unterstützung für den Anwalt?

Editör · 12. August 2026

Der Staat stellt zwei unterschiedliche Instrumente bereit, damit finanzielle Verhältnisse nicht darüber entscheiden, ob jemand rechtlichen Rat oder Zugang zu Gericht erhält: Beratungshilfe für die außergerichtliche Beratung und einfache Vertretung, Prozesskostenhilfe (PKH) für ein tatsächliches Gerichtsverfahren.

Beratungshilfe wird beim zuständigen Amtsgericht beantragt, meist über die Rechtsantragstelle, und deckt die Kosten für ein Beratungsgespräch sowie einfache außergerichtliche Vertretung ab. Wer Anspruch hat, zahlt in der Regel nur einen Eigenanteil von 15 Euro an die beauftragte Kanzlei — der Rest wird über die Landeskasse abgerechnet. Der Anspruch besteht grundsätzlich für Personen, denen auch Prozesskostenhilfe ohne eigene Kostenbeteiligung bewilligt würde.

Prozesskostenhilfe setzt dagegen ein Gerichtsverfahren voraus und deckt die eigenen Gerichts- und Anwaltskosten ab. Drei Voraussetzungen müssen gleichzeitig erfüllt sein: finanzielle Bedürftigkeit, hinreichende Erfolgsaussicht der Klage oder Verteidigung, und keine Mutwilligkeit — das Verfahren darf also nicht offensichtlich aussichtslos oder unnötig sein. Eine feste, allgemeingültige Einkommensgrenze gibt es dabei nicht: Maßgeblich ist das nach § 115 ZPO individuell berechnete einzusetzende Einkommen, bei dem Miete, gesetzliche Freibeträge und bestimmte Belastungen abgezogen werden. Wesentliches Vermögen wird ebenfalls berücksichtigt, ein selbst genutztes Eigenheim in angemessener Größe bleibt dabei aber regelmäßig außer Betracht.

Wichtig für die eigene Erwartungshaltung: Prozesskostenhilfe kann je nach errechnetem einzusetzendem Einkommen auch mit Ratenzahlung bewilligt werden — sie ist also nicht zwangsläufig vollständig kostenfrei, sondern deckt oder streckt die eigenen Kosten ab. Ebenso wichtig ist eine oft übersehene Grenze: Prozesskostenhilfe befreit nur von den eigenen Kosten. Verliert man den Rechtsstreit, können die Kosten der gegnerischen Seite dennoch zu tragen sein — dieses Kostenrisiko besteht unabhängig von einer bewilligten PKH und sollte vorab mit der beauftragten Kanzlei besprochen werden.

Statt selbst vorab abzuschätzen, ob die Einkommensgrenzen erfüllt sind, lohnt sich in der Regel die tatsächliche Antragstellung: Die individuelle Berechnung nach § 115 ZPO berücksichtigt viele Abzugsposten, die eine grobe Selbsteinschätzung leicht übersieht. Der Antrag sollte möglichst frühzeitig gestellt werden, idealerweise vor oder zu Beginn des Verfahrens — eine rückwirkende Bewilligung für bereits entstandene Kosten ist in der Regel nicht möglich.

Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe sind als staatliche Unterstützung gedacht, wenn andere Absicherungen fehlen oder nicht greifen — wer eine Rechtsschutzversicherung hat, wird in der Regel zunächst auf diese verwiesen. Nicht jede Kanzlei nimmt zudem Mandate auf Beratungshilfe- oder PKH-Basis an; das lässt sich bei der Terminvereinbarung direkt erfragen.

Ob im Einzelfall ein Anspruch besteht und welche Unterlagen für den Antrag nötig sind, kann nur individuell geprüft werden — diese Übersicht ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Kanzleien, die Mandate auf Beratungshilfe- und PKH-Basis übernehmen, finden Sie mit echten Bewertungen in unserem Verzeichnis.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe?

Beratungshilfe deckt die außergerichtliche Beratung und einfache Vertretung ab (Eigenanteil meist 15 Euro), Prozesskostenhilfe die eigenen Kosten eines tatsächlichen Gerichtsverfahrens. Beratungshilfe wird bei der Rechtsantragstelle des Amtsgerichts beantragt.

Gibt es eine feste Einkommensgrenze für Prozesskostenhilfe?

Nein, eine starre Grenze existiert nicht. Entscheidend ist das nach § 115 ZPO individuell berechnete einzusetzende Einkommen nach Abzug von Miete, Freibeträgen und weiteren Belastungen — daher lohnt meist die tatsächliche Antragstellung statt einer groben Selbsteinschätzung.

Muss Prozesskostenhilfe zurückgezahlt werden?

Je nach errechnetem einzusetzendem Einkommen kann PKH mit Ratenzahlung bewilligt werden — sie ist nicht automatisch vollständig kostenfrei. Die wirtschaftlichen Verhältnisse können später erneut überprüft werden.

Übernimmt Prozesskostenhilfe auch die Kosten der Gegenseite, wenn ich verliere?

Nein. PKH befreit nur von den eigenen Gerichts- und Anwaltskosten. Bei einem verlorenen Verfahren können die Kosten der gegnerischen Seite dennoch zu tragen sein — dieses Risiko sollte vorab besprochen werden.