Anwaltskosten berechnen: Was kostet ein Anwalt nach RVG?
Geben Sie Ihren Streitwert ein und wählen Sie, ob es um eine Erstberatung oder ein Gerichtsverfahren geht. Der Rechner nutzt die gesetzliche RVG-Gebührentabelle (Anlage 2 zu § 13 RVG, Stand 2026) und zeigt eine realistische Kostenspanne. Das ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine individuelle Kostenauskunft Ihrer Kanzlei.
So ordnen Sie das Ergebnis ein
Die Gebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Streitwert — der Rechner zeigt die gesetzlichen Werte. Fragen Sie beim Erstgespräch nach den voraussichtlichen Gesamtkosten inklusive Gericht und prüfen Sie, ob eine Rechtsschutzversicherung oder Beratungshilfe greift.
Nächster Schritt: Mit dem Ergebnis in der Hand vergleichen Sie Angebote auf Augenhöhe — Rechtsanwälte in Ihrer Nähe finden Sie bei uns mit Bewertungen, Öffnungszeiten und Kontakt.
Häufige Fragen
Bei vollem Obsiegen trägt grundsätzlich die unterlegene Partei die Kosten des Rechtsstreits — eigene und gegnerische Anwaltskosten sowie die Gerichtskosten (§ 91 ZPO). Erstattet werden aber nur die gesetzlichen RVG-Gebühren, nicht ein höheres vereinbartes Honorar. Bei teilweisem Obsiegen werden die Kosten anteilig verteilt (§ 92 ZPO). Verliert man den Prozess, trägt man in der Regel alle Kosten selbst.
Für Verbraucher darf eine erste anwaltliche Beratung ohne vorherige Vergütungsvereinbarung höchstens 190 € netto kosten (§ 34 Abs. 1 Satz 3 RVG), also 226,10 € brutto inkl. 19% USt. Umfasst die Erstberatung mehrere Gespräche oder ein schriftliches Gutachten, liegt die Grenze bei 250 € netto (297,50 € brutto). Für Unternehmen gilt diese Deckelung nicht — hier kann frei vereinbart werden.
Prozesskostenhilfe übernimmt bei geringem Einkommen und Vermögen ganz oder teilweise die Kosten des eigenen Anwalts und die Gerichtskosten, sofern die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Erfolgsaussicht hat und nicht mutwillig erscheint (§ 114 ZPO). Je nach Einkommen wird PKH ratenfrei oder mit monatlichen Raten bewilligt. Beantragt wird sie beim zuständigen Gericht, meist über den eigenen Anwalt. Wichtig: PKH deckt nicht automatisch die Kosten der Gegenseite, falls man den Prozess verliert.



