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Fachanwalt: Was der Titel wirklich bedeutet und wann Sie einen brauchen

Fachanwalt: Was der Titel wirklich bedeutet und wann Sie einen brauchen

Editör · 10. August 2026

"Fachanwalt für Arbeitsrecht", "Fachanwalt für Familienrecht", "Fachanwalt für Erbrecht" — die Bezeichnung begegnet einem auf fast jedem Kanzleischild. Anders als es der inflationäre Gebrauch vermuten lässt, ist der Titel keine freie Selbstbezeichnung, sondern eine geschützte Qualifikation, die von der zuständigen Rechtsanwaltskammer nach den strengen Regeln der Fachanwaltsordnung (FAO) verliehen wird.

Die Grundvoraussetzung ist eine mindestens dreijährige Zulassung als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt innerhalb der letzten sechs Jahre vor der Antragstellung. Hinzu kommen besondere theoretische Kenntnisse, die in der Regel durch einen anwaltsspezifischen Fachlehrgang von mindestens 120 Zeitstunden nachgewiesen werden, abgeschlossen mit mehreren Klausuren. Parallel müssen besondere praktische Erfahrungen belegt werden: eine bestimmte Anzahl selbstständig und weisungsfrei bearbeiteter Fälle im jeweiligen Fachgebiet, deren genaue Zahl je nach Rechtsgebiet unterschiedlich in den §§ 8 bis 14p FAO geregelt ist. Am Ende steht häufig ein Fachgespräch vor einem Ausschuss der Rechtsanwaltskammer.

Der Titel ist damit kein einmaliger Stempel fürs Kanzleischild: Nach § 15 FAO besteht eine laufende Fortbildungspflicht — wer die Bezeichnung führt, muss sich Jahr für Jahr in seinem Fachgebiet nachweislich fortbilden. Wird diese Pflicht wiederholt verletzt, kann die Kammer den Titel im Ausnahmefall auch wieder entziehen. Wer also einen Fachanwalt beauftragt, kann davon ausgehen, dass die Spezialisierung nicht nur historisch belegt, sondern aktuell gehalten wird.

Was signalisiert der Titel konkret? Ein überdurchschnittliches Maß an theoretischem Wissen und praktischer Fallerfahrung in genau diesem Rechtsgebiet — mehr nicht und nicht weniger. Er ist kein Garant für den Ausgang eines Verfahrens, und er bedeutet nicht automatisch, dass ein Fachanwalt in jedem Einzelfall die bessere Wahl ist als eine Generalistin oder ein Generalist mit langjähriger, breit gestreuter Erfahrung. Umgekehrt kann ein Fachanwalt, der die Mindestvoraussetzungen gerade erst erfüllt, in der Gesamterfahrung hinter einer erfahrenen, nicht spezialisierten Kollegin zurückliegen.

In der Praxis lohnt sich die gezielte Suche nach einem Fachanwalt vor allem bei komplexen oder folgenreichen Angelegenheiten, in denen sich Spezialwissen unmittelbar auswirkt — etwa eine umstrittene Kündigung im Arbeitsrecht, eine Scheidung mit Sorgerechtsfragen im Familienrecht, ein komplexer Erbfall oder ein Bußgeldverfahren im Verkehrsrecht. Bei einfacheren, klar umrissenen Angelegenheiten kann eine allgemein tätige Kanzlei ebenso gut geeignet sein.

Da die Bezeichnung geschützt ist, lässt sie sich überprüfen: Die Rechtsanwaltskammern führen entsprechende Verzeichnisse, und eine unberechtigte Führung des Titels wäre ein Verstoß gegen das Berufsrecht. Im Zweifel schadet eine kurze Nachfrage bei der zuständigen Kammer oder direkt bei der Kanzlei nicht.

Ob im konkreten Fall ein Fachanwalt notwendig ist oder eine allgemein tätige Kanzlei ausreicht, lässt sich nur nach den Umständen des Einzelfalls beurteilen — diese Übersicht ersetzt keine individuelle Einschätzung. Fachanwältinnen und Fachanwälte für zahlreiche Rechtsgebiete finden Sie mit echten Bewertungen in unserem Verzeichnis.

Häufige Fragen

Wie wird man Fachanwalt?

Erforderlich sind mindestens drei Jahre Zulassung innerhalb der letzten sechs Jahre, ein Fachlehrgang von mindestens 120 Zeitstunden mit Klausuren sowie der Nachweis einer bestimmten Anzahl praktisch und weisungsfrei bearbeiteter Fälle im jeweiligen Fachgebiet nach der Fachanwaltsordnung.

Muss ein Fachanwalt sich laufend fortbilden?

Ja. Nach § 15 FAO besteht eine jährliche Fortbildungspflicht im jeweiligen Fachgebiet. Wird sie wiederholt verletzt, kann die Rechtsanwaltskammer die Fachanwaltsbezeichnung im Ausnahmefall entziehen.

Ist ein Fachanwalt automatisch besser als ein allgemein tätiger Anwalt?

Nicht automatisch. Der Titel belegt nachgewiesenes Spezialwissen und Fallerfahrung in einem Rechtsgebiet, ersetzt aber nicht die Gesamterfahrung. Bei komplexen Spezialfragen ist die Spezialisierung meist von Vorteil, bei einfachen Angelegenheiten oft nicht entscheidend.

Woran erkenne ich, ob eine Fachanwaltsbezeichnung echt ist?

Die Bezeichnung ist geschützt und wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen und geführt. Im Zweifel kann bei der Kammer oder direkt bei der Kanzlei nachgefragt werden.