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Was kostet ein Anwalt? Das RVG-Gebührensystem einfach erklärt

Was kostet ein Anwalt? Das RVG-Gebührensystem einfach erklärt

Editör · 8. August 2026

Viele scheuen den Gang zum Anwalt aus Angst vor unkalkulierbaren Kosten — dabei ist die Vergütung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in Deutschland kein Verhandlungspoker, sondern größtenteils gesetzlich geregelt. Grundlage ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) mit seinem Vergütungsverzeichnis, das für die meisten Standardfälle feste Berechnungsregeln vorgibt.

Der zentrale Baustein ist der Gegenstandswert (auch Streitwert genannt): Er bildet ab, um welchen wirtschaftlichen Wert es in der Sache geht — etwa die geforderte Zahlungssumme oder der Wert eines Vertrags. Aus diesem Wert ergibt sich über eine gesetzliche Gebührentabelle eine Grundgebühr, die je nach Tätigkeit (außergerichtliche Vertretung, gerichtliches Verfahren, Verhandlungstermin) mit unterschiedlichen Faktoren multipliziert wird. Höherer Streitwert bedeutet höhere Gebühr — allerdings nicht linear, sondern in gestaffelten Stufen.

Für ein erstes Beratungsgespräch gilt eine besondere Schutzregel: Ist die ratsuchende Person Verbraucher und wurde keine gesonderte Vergütungsvereinbarung getroffen, deckelt § 34 RVG die Erstberatungsgebühr auf maximal 190 Euro netto — brutto also höchstens 226,10 Euro inklusive 19 Prozent Umsatzsteuer, zuzüglich einer möglichen Auslagenpauschale. Erstreckt sich die Beratung auf mehrere Termine oder wird ein schriftliches Gutachten erstellt, liegt die gesetzliche Obergrenze bei 250 Euro netto. Diese Deckelung gilt nur gegenüber Verbrauchern — bei Unternehmen als Mandanten greift sie nicht.

Viele Kanzleien bieten die Erstberatung ohnehin günstiger an oder nennen vorab einen Pauschalpreis — es lohnt sich, dies bei der Terminvereinbarung direkt zu erfragen. Für alles, was über die reine Erstberatung hinausgeht, kann eine individuelle Vergütungsvereinbarung getroffen werden, etwa ein Pauschalhonorar oder ein Stundensatz. Eine solche Vereinbarung muss schriftlich erfolgen und sollte den Umfang der Tätigkeit klar benennen — ein fester Stundensatz ist gesetzlich nicht vorgegeben und variiert je nach Kanzlei, Spezialisierung und Region erheblich.

Wichtig für die Risikoeinschätzung vor einem Rechtsstreit: In vielen zivilrechtlichen Verfahren gilt das Unterliegensprinzip — wer den Prozess verliert, trägt tendenziell auch die Gerichtskosten und die Anwaltskosten der Gegenseite. Eine bedeutsame Ausnahme gibt es im Arbeitsrecht: Vor dem Arbeitsgericht trägt in der ersten Instanz nach § 12a ArbGG grundsätzlich jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten selbst — unabhängig davon, wer gewinnt oder verliert. Das senkt dort spürbar das Kostenrisiko einer Klage.

Praktisch empfiehlt es sich, vor Mandatsbeginn offen nach der voraussichtlichen Kostenhöhe zu fragen. Seriöse Kanzleien legen die Berechnungsgrundlage transparent dar, gerade bei absehbar höherem Streitwert oder ungewöhnlichem Aufwand. Ein schriftlicher Kostenvoranschlag oder eine Vergütungsvereinbarung schafft Klarheit für beide Seiten und beugt Überraschungen auf der Rechnung vor.

Diese Übersicht ersetzt keine individuelle Beratung — welche Gebühren im konkreten Fall anfallen, hängt von Streitwert, Aufwand und vereinbarter Vergütungsform ab. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die die Kostenfrage vorab transparent klären, finden Sie mit echten Bewertungen in unserem Verzeichnis.

Häufige Fragen

Wie hoch darf die Erstberatungsgebühr für Verbraucher maximal sein?

Nach § 34 RVG maximal 190 Euro netto (226,10 Euro brutto inklusive Umsatzsteuer) für ein erstes Beratungsgespräch ohne gesonderte Vergütungsvereinbarung. Bei mehreren Terminen oder einem Gutachten liegt die Obergrenze bei 250 Euro netto.

Wovon hängt die Höhe der Anwaltsgebühren ab?

Maßgeblich ist in der Regel der Gegenstandswert (Streitwert) der Angelegenheit, aus dem sich über die gesetzliche Gebührentabelle des RVG die Gebühr ergibt. Zusätzlich spielt die Art der Tätigkeit eine Rolle — außergerichtliche Beratung, gerichtliches Verfahren oder Verhandlungstermin.

Muss ich auch bei einem verlorenen Prozess die Anwaltskosten der Gegenseite zahlen?

In vielen zivilrechtlichen Verfahren gilt grundsätzlich: Wer verliert, trägt auch die gegnerischen Kosten. Eine wichtige Ausnahme ist das Arbeitsgericht in erster Instanz — dort trägt nach § 12a ArbGG jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten unabhängig vom Ausgang.

Was ist eine Vergütungsvereinbarung?

Eine schriftliche individuelle Absprache über die Anwaltsvergütung, etwa als Pauschalhonorar oder Stundensatz, die von den gesetzlichen RVG-Gebühren abweichen kann. Sie sollte vor Mandatsbeginn klar Umfang und Höhe der Vergütung festlegen.